Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Aufgaben hat der Förderverein?

Der Förderverein Musikschule Wolfhager Land e. V. ist Träger der Musikschule Wolfhager Land. Er wurde im Jahre 1980 gegründet, um die Musikschule aufzubauen und zu unterhalten.

Wer kann Mitglied im Förderverein werden?

Im Förderverein Musikschule Wolfhager Land e. V. kann Mitglied werden, der die Ziele des Vereins unterstützt. Das können sowohl Privatpersonen als auch Firmen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

Wie kann ich Mitglied im Förderverein werden?

Um Mitglied im Förderverein Musikschule Wolfhager Land e. V. zu werden, füllen Sie die Beitrittserklärung aus und senden Sie per Post, Fax oder E-Mail an an folgende Adresse

Musikschule Wolfhager Land
Kurfürstenstraße 1
34466 Wolfhagen
Fax. 05692 9960233
info@musikschule-wolfhager-land.de

Sie erhalten von uns eine Beitrittsbestätigung und weitere Unterlagen.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Förderverein?

Der Mindest-Mitgliedsbeitrag im Förderverein Musikschule Wolfhager Land e. V. beträgt 30,- € pro Jahr, zahlbar bei Jahresbeginn.

Was geschieht mit den Mitgliedsbeiträgen?

Die Mitgliedsbeiträge des Fördervereins Musikschule Wolfhager Land e. V. werden für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Die Musikschule Wolfhager Land arbeitet mit den Unterrichtsgebühren sowie den öffentlichen Zuschüssen kostendeckend. Zusätzlich entstehende Kosten für die Reparatur und den Kauf von Instrumenten, die Anschaffung neuer Noten, die Finanzierung von Projekten usw. werden vom Förderverein durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützt.
Die Aufwendungen für den Erhalt der Musikschule Wolfhager Land müssen zu dreiviertel aus den Unterrichtsgebühren erbracht werden. Von den Kommunen des Altkreises Wolfhagen (Bad Emstal, Breuna, Habichtswald, Naumburg, Wolfhagen und Zierenberg), dem Landkreis Kassel und dem Land Hessen erhält die Musikschule Zuschüsse. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden Einnahmen werden über 95 % für die Gehälter der hauptamtlichen, nebenamtlichen und freien Mitarbeiter verwendet; der Rest wird für Sachmittel benötigt.

Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft?

Mit Ihrem Förderbeitrag unterstützen Sie eine allgemein anerkannte Einrichtung, die junge Menschen zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung anleitet. Die eigene Freude am Musizieren, aber auch Möglichkeiten, anderen Menschen durch öffentliche Auftritte eine Freude zu bereiten, stellt eine Lebensbereicherung dar. Wenn Ihr Kind Schüler/Schülerin der Musikschule ist, kommt Ihnen bzw. Ihrem Kind Ihr Mitgliedsbeitrag indirekt durch seine entsprechende Verwendung wieder zugute.
Der Förderverein Musikschule Wolfhager Land e. V. ist laut neuestem Bescheid des Finanzamtes Kassel I vom 25.06.2019 als gemeinnützig anerkannt. Er darf für Spenden, die ihm für seine satzungsgemäßen Aufgaben zugewendet wurden, förmliche Spendenbestätigungen ausstellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach § 10 b EStG, § 9 Nr. 3 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG wie Spenden abziehbar. Auch hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Wie lang ist die Dauer der Mitgliedschaft ?

Die Mitgliedschaft im Förderverein Musikschule Wolfhager Land e. V. umfasst den Zeitraum von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch, wenn nicht drei Monate vor Jahresende gekündigt wird.

Wie erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen über den Förderverein Musikschule Wolfhager Land e. V. erhalten Sie, wenn Sie sich an die Verwaltung der Musikschule wenden.